aus dem Leistungskatalog übernommen: gerne erläutere ich Ihnen in einem persönlichen Gespräch wie meine Arbeitsweise ist.
Beratung/ Anleitung
Erarbeiten und Einüben von Bewältigungsstrategien
Unterstützen und Begleiten bei der Bewältigung von Krisen und schwierigen Lebenssituationen
Trainieren von Verrichtungen und Alltagsfertigkeiten
Erarbeiten und Einüben einer angepassten Tagesstruktur
Trainieren der sozialen Kontaktaufnahme und der Gestaltung von Beziehungen
Aktivitätsaufbau
Verabreichen und/ oder Kontrolle der Medikamente
Anleiten/ Unterstützen bei der Wohnungspflege
Anleiten/ Unterstützen bei der Körperpflege
Begleiten zu Arzt, Klinik, anderen Institutionen, Behörden
Anleiten zu Besorgungen
Planen, Organisation, Koordination der Behandlung mit Arzt und anderen Diensten, Behörden
Anleitung im Umgang mit Aggression, Angst und Wahnvorstellungen
Unterstützung zur Vermeidung von akuter Selbst- oder Fremdgefährdung
Im gesamten Kanton Thurgau seit Sept.2020
In besonderen Situationen auch im Kanton St.Gallen, sowie dem Kanton Zürich
Falls Sie diesbezüglich Fragen haben, können Sie mich gerne kontaktieren.
Das Angebot eignet sich für Menschen in einer Krise oder mit einer psychischen Erkrankung, die Zuhause leben und beratende Unterstützung benötigen.
Ambulante psychiatrische Pflege kann vom Facharzt und bei Vorliegen einer psychiatrischen Diagnose auch vom Hausarzt verordnet werden.
Die Leistungen für die ambulante psychiatrische Pflege sind grösstenteils durch die Grundversicherung der Krankenkasse abgedeckt.
Die Tarife der Krankenpflege-Leistungsverordnung( KLV7) Art.7a bis c setzen sich wie folgt zusammen ( Stand Jahr 2020 ):
Tarif KLV 7a
Abklärung und Beratung Fr.76.90 pro Stunde plus Kostenanteil Patient 10% bis maximal Fr. 15.35 pro Tag
Tarif KLV 7b
Behandlung und Untersuchung Fr. 63.- pro Stunde plus Kostenanteil Patient 10% bis maximal Fr. 15.35 pro Tag
Tarif KLV 7c
Grundpflege Fr. 52.60 pro Stunde plus Kostenanteil Patient 10% bis maximal Fr. 15.35 pro Tag
Dazu kommt der übliche Eigenanteil der 10%bei den Krankenkassen welchen Sie direkt der Krankenkasse bezahlen.
Die Gemeinden sind verpflichtet einen Restkostenanteil zu erstatten, welche ich direkt mit der Gemeinde abrechne.