Angebot und Leistung im Kanton Thurgau, St.Gallen und Zürich

aus dem Leistungskatalog übernommen: gerne erläutere ich Ihnen in einem persönlichen Gespräch wie meine Arbeitsweise ist.

Beratung/ Anleitung

Erarbeiten und Einüben von Bewältigungsstrategien

Unterstützen und Begleiten bei der Bewältigung von Krisen und schwierigen Lebenssituationen

Trainieren von Verrichtungen und Alltagsfertigkeiten

Erarbeiten und Einüben einer angepassten Tagesstruktur

Trainieren der sozialen Kontaktaufnahme und der Gestaltung von Beziehungen

Aktivitätsaufbau

Verabreichen und/ oder Kontrolle der Medikamente

Anleiten/ Unterstützen bei der Wohnungspflege

Anleiten/ Unterstützen bei der Körperpflege

Begleiten zu Arzt, Klinik, anderen Institutionen, Behörden

Anleiten zu Besorgungen

Planen, Organisation, Koordination der Behandlung mit Arzt und anderen Diensten, Behörden

Anleitung im Umgang mit Aggression, Angst und Wahnvorstellungen

Unterstützung zur Vermeidung von  akuter Selbst- oder Fremdgefährdung

Region

 

Im gesamten Kanton Thurgau seit Sept.2020

In besonderen Situationen auch im Kanton St.Gallen, sowie dem Kanton Zürich 

Falls Sie diesbezüglich Fragen haben, können Sie mich gerne kontaktieren.

Das Angebot eignet sich für Menschen in einer Krise oder mit einer psychischen Erkrankung, die Zuhause leben und beratende Unterstützung benötigen.

Ambulante psychiatrische Pflege kann vom Facharzt und bei Vorliegen einer psychiatrischen Diagnose auch vom Hausarzt verordnet werden.

Finanzierung

Die Leistungen für die ambulante psychiatrische Pflege sind grösstenteils durch die Grundversicherung der Krankenkasse abgedeckt.

Die Tarife der Krankenpflege-Leistungsverordnung( KLV7) Art.7a bis c setzen sich wie folgt zusammen ( Stand Jahr 2020 ):

Tarif KLV 7a

Abklärung und Beratung Fr.76.90 pro Stunde plus Kostenanteil Patient 10% bis maximal Fr. 15.35 pro Tag

Tarif KLV 7b

Behandlung und Untersuchung Fr. 63.- pro Stunde plus Kostenanteil Patient 10% bis maximal Fr. 15.35 pro Tag

Tarif KLV 7c

Grundpflege Fr. 52.60 pro Stunde plus Kostenanteil Patient 10% bis maximal Fr. 15.35 pro Tag

Dazu kommt der übliche Eigenanteil der 10%bei den Krankenkassen welchen Sie direkt der Krankenkasse bezahlen.

Die Gemeinden sind verpflichtet einen Restkostenanteil zu erstatten, welche ich direkt mit der Gemeinde abrechne.